Haftungsbeschränkungen gelten gemäß den Vertragsbestimmungen von Franz Z. Mönig. Analog zur Wohnflächenberechnung wird beider Erstellung von Grundrissen ein vereinfachtes Verfahren angewendet. Das heißt, das aus Aufwandsgründen nicht alle Details eines Objekts in den Grundriss aufgenommen werden.
Es können zwischen Grundriss und tatsächlicher Fläche vor Ort daher Differenzen bestehen. Dies hat mit der Verdeutlichung und ggf. ungewöhnlichen Zuschnitten der Immobilie zu tun. Sollten sich zwischen Grundriss und Immobilie Differenzen ergeben entsteht dadurch keine Möglichkeit einer Haftung. Es sei denn das die Differenz grob Fahrlässig oder Vorsätzlich zur Täuschung entstanden wäre