Die Brutto Grundfläche

Vereinfacht dargestellt ist die Berechnung der Brutto-Grundfläche ein Mass von Länge x Breite je Geschoss ihres Gebäudes.


Es werden die einzelnen Geschosse inkl. Dach und festen Nebengebäuden wie zum Beispiel Garagen für die Berechnung herangezogen. Ein anderer Ausdruck für die Brutto-Grundfläche ist auch die Geschossfläche (Abkürzung: GF). Ein Begriff aus dem Bau- und Planungsrecht. Festgelegt durch § 20 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (GF). Dort wird unterscheiden nach dem Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen ermittelt. Eine Minderung um Flächen unter Dachschrägen, klärte das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 7. Juni 2006, dass dies mit dem Gesetzestext der Baunutzungsverordnung nicht konform geht und daher unzulässig ist.


Weiter Flächen wie die von Balkone, Loggien und Terrassen bleiben bei der Berechnung aus.

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